Mieterrechte und Reparaturpflichten in Österreich
Welche Pflichten hat der Vermieter?
Der Vermieter ist grundsätzlich für die Erhaltung der Mietwohnung verantwortlich. Dazu gehören Maßnahmen, die die Gebrauchstauglichkeit sichern, wie funktionierende Heizung, sanitäre Anlagen und sichere Elektroinstallationen. Kleinreparaturen können vertraglich auf den Mieter übertragen sein, dürfen aber nicht unangemessen hoch sein oder Regelungen widersprechen, die im MRG vorgesehen sind.
Wann muss der Mieter selbst reparieren?
- Kleinreparaturen laut Mietvertrag, sofern die Summe und Häufigkeit angemessen sind.
- Schäden, die durch eigenes Verhalten verursacht wurden, sind in der Regel vom Mieter zu beheben.
- Bei Ein- und Auszug: kleinere Ausbesserungen oder Rückgabe der Schlüssel gemäß Übergabeprotokoll.
Mängel melden: Schrittweise vorgehen
Wenn Sie einen Mangel entdecken, melden Sie ihn schriftlich und dokumentieren Sie Zeitpunkt und Folgen. Nennen Sie eine angemessene Frist zur Behebung und bewahren Sie alle Antworten auf. Bei dringenden Fällen, etwa Heizungsausfall im Winter, handeln Sie schneller und informieren Sie den Vermieter umgehend.
Konkrete Hinweise zur Mängelanzeige
- Beschreiben Sie den Mangel klar, mit Datum und Ort.
- Fügen Sie Fotos oder Videos als Beweis bei.
- Nennen Sie eine Frist zur Behebung (z. B. 14 Tage bei nicht lebensbedrohlichen Mängeln).
- Notieren Sie alle Telefongespräche (Datum, Gesprächspartner, Inhalt).
Rechte bei nicht behobenen Mängeln
Bleibt ein Mangel trotz Fristsetzung bestehen, haben Mieterinnen und Mieter je nach Schwere verschiedene Optionen: fristlose Minderung der Miete, Selbstvornahme mit Kostenabzug, oder gerichtliche Schritte. Bei Gesundheitsgefährdung (z. B. Schimmelbefall) ist eine Mietminderung oft sofort gerechtfertigt. Prüfen Sie immer die Verhältnismäßigkeit und dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig.
FAQ
- Wer zahlt für Rohrbrüche und Leitungsreparaturen?
- Größere Leitungsreparaturen trägt in der Regel der Vermieter; Kleinreparaturen können der Mieter übernehmen, wenn dies vertraglich vereinbart und zumutbar ist.
- Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung ausfällt?
- Ja, bei Ausfall der Heizung ist eine Mietminderung möglich, besonders wenn der Mangel über mehrere Tage besteht oder die Wohnung unbewohnbar macht.
- Was ist bei wiederkehrendem Schimmel zu tun?
- Dokumentieren, Mangel schriftlich melden, Frist setzen und bei ausbleibender Behebung fachliche und rechtliche Hilfe suchen.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Datum, Beschreibung und Fotos.
- Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit einer angemessenen Frist.
- Warten Sie die gesetzte Frist ab; notieren Sie eingehende Reaktionen.
- Bei Nichtbehebung: prüfen Sie Mietminderung, Selbstvornahme oder Schadenersatzansprüche.
- Bei Streit: Bereiten Sie Unterlagen für eine Beschwerde beim Bezirksgericht oder rechtliche Schritte vor.
- Suchen Sie bei Bedarf Unterstützung bei Beratungsstellen oder offiziellen Portalen.
Wichtige Erkenntnisse
- Kurzfristige Dokumentation sichert Ihre Rechte.
- Der Vermieter trägt die Verantwortung für die grundlegende Wohnqualität.
- Fristen einhalten ist entscheidend für rechtliche Schritte.
Hilfe & Unterstützung
- RIS – Gesetze und Verordnungen
- Justiz.gv.at – Informationen zu Gerichten
- JustizOnline – Formulare und e-Services