Mieterrechte: Wer zahlt Heizung/Warmwasser in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich kann ein Ausfall der Heizung oder des Warmwassers schnell zur Notlage werden. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten: Welche Maßnahmen Sie sofort ergreifen sollten, wie lange Vermieter Zeit haben, um zu reparieren, und wann eine Mietzinsminderung möglich ist, erfahren Sie hier klar und praxisnah. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Beweise nützlich sind, wie Sie Mängel richtig melden und welche Behörden oder Gerichte Sie bei Bedarf einschalten können. Die Informationen beziehen sich auf österreichisches Mietrecht und praktische Schritte, die Mieter ohne juristischen Hintergrund verstehen und anwenden können. Lesen Sie die empfohlenen Schritte, merken Sie sich Fristen (deadline) und dokumentieren Sie alles schriftlich, um Ihre Ansprüche zu stärken. Bei Unsicherheit können Sie rechtliche Beratung oder die zuständige Bezirksgerichtsbarkeit prüfen. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung sowie oft gestellte Fragen und offizielle Links.

Was gilt rechtlich?

Im österreichischen Mietrecht (MRG) ist die Instandhaltungspflicht grundsätzlich Aufgabe des Vermieters.[1] Das bedeutet, dass der Vermieter für funktionierende Heizung und Warmwasser sorgen muss, sofern dies Teil des Mietvertrags oder der üblichen Nutzung ist. Bestimmungen zum Vorgehen bei Mängeln, Mitteilungspflichten und möglichen Mietzinsminderungen finden sich im Gesetz und in einschlägiger Rechtsprechung.

Was tun bei Störung?

Handeln Sie strukturiert: melden, dokumentieren und Fristen setzen. Kurzfristige Lösungen können nötig sein, langfristig ist die rechtliche Lage zu klären.

  • Vermieter sofort informieren und Frist (deadline) zur Behebung setzen.
  • Fotos und Beweismaterial sammeln (evidence) mit Datum und Uhrzeit.
  • Falls nötig eine Notmaßnahme veranlassen und Kosten belegen (repair).
  • Mietzinsminderung prüfen oder anwenden (rent), wenn erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.
  • Bei andauernder Untätigkeit Rechtsberatung einholen oder das Bezirksgericht (court) kontaktieren.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen.

Fristen und Mieterrechte

Der Vermieter muss Mängel in angemessener Zeit beheben; bei gefährlichen Zuständen gelten kürzere Fristen. Als Mieter sollten Sie dem Vermieter eine klare Frist setzen und gegebenenfalls eine Fristverlängerung vermeiden. Eine Mietzinsminderung ist möglich, beginnt aber meist erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter nicht reagiert hat.[1]

FAQ

Wer zahlt die Reparatur der Heizung?
In der Regel muss der Vermieter für erforderliche Instandhaltung und Reparaturen sorgen. Nur bei vertraglicher Regelung oder selbst veranlassten Notmaßnahmen kann der Mieter zahlen müssen.
Kann ich die Miete mindern?
Ja, bei erheblichen Beeinträchtigungen wie längerem Heizungsausfall kann eine Mietzinsminderung möglich sein; Höhe und Beginn hängen von Schwere und Dauer ab.
Wie melde ich den Mangel richtig?
Mängel schriftlich melden, Frist setzen, Beweise sichern und wenn möglich per eingeschriebenem Brief oder Zustellnachweis senden.

Anleitung

  1. Mangel schriftlich melden und eine klare Frist (deadline) zur Behebung nennen.
  2. Fotos und Datum dokumentieren (evidence); Temperaturwerte oder Zählerstände festhalten.
  3. Innerhalb der gesetzten Frist reagieren; notfalls Fristverlängerung vermeiden.
  4. Bei ausbleibender Reparatur Mietzinsminderung berechnen und geltend machen (rent) oder Zahlung zurückhalten nur nach Rücksprache mit Rechtsberatung.
  5. Kontakt zu Beratungsstellen oder Anwalt suchen und gegebenenfalls das Bezirksgericht (court) anrufen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.