Mieterrechte: Wer zahlt Heizung/Warmwasser in Österreich
Was gilt rechtlich?
Im österreichischen Mietrecht (MRG) ist die Instandhaltungspflicht grundsätzlich Aufgabe des Vermieters.[1] Das bedeutet, dass der Vermieter für funktionierende Heizung und Warmwasser sorgen muss, sofern dies Teil des Mietvertrags oder der üblichen Nutzung ist. Bestimmungen zum Vorgehen bei Mängeln, Mitteilungspflichten und möglichen Mietzinsminderungen finden sich im Gesetz und in einschlägiger Rechtsprechung.
Was tun bei Störung?
Handeln Sie strukturiert: melden, dokumentieren und Fristen setzen. Kurzfristige Lösungen können nötig sein, langfristig ist die rechtliche Lage zu klären.
- Vermieter sofort informieren und Frist (deadline) zur Behebung setzen.
- Fotos und Beweismaterial sammeln (evidence) mit Datum und Uhrzeit.
- Falls nötig eine Notmaßnahme veranlassen und Kosten belegen (repair).
- Mietzinsminderung prüfen oder anwenden (rent), wenn erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.
- Bei andauernder Untätigkeit Rechtsberatung einholen oder das Bezirksgericht (court) kontaktieren.
Fristen und Mieterrechte
Der Vermieter muss Mängel in angemessener Zeit beheben; bei gefährlichen Zuständen gelten kürzere Fristen. Als Mieter sollten Sie dem Vermieter eine klare Frist setzen und gegebenenfalls eine Fristverlängerung vermeiden. Eine Mietzinsminderung ist möglich, beginnt aber meist erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter nicht reagiert hat.[1]
FAQ
- Wer zahlt die Reparatur der Heizung?
- In der Regel muss der Vermieter für erforderliche Instandhaltung und Reparaturen sorgen. Nur bei vertraglicher Regelung oder selbst veranlassten Notmaßnahmen kann der Mieter zahlen müssen.
- Kann ich die Miete mindern?
- Ja, bei erheblichen Beeinträchtigungen wie längerem Heizungsausfall kann eine Mietzinsminderung möglich sein; Höhe und Beginn hängen von Schwere und Dauer ab.
- Wie melde ich den Mangel richtig?
- Mängel schriftlich melden, Frist setzen, Beweise sichern und wenn möglich per eingeschriebenem Brief oder Zustellnachweis senden.
Anleitung
- Mangel schriftlich melden und eine klare Frist (deadline) zur Behebung nennen.
- Fotos und Datum dokumentieren (evidence); Temperaturwerte oder Zählerstände festhalten.
- Innerhalb der gesetzten Frist reagieren; notfalls Fristverlängerung vermeiden.
- Bei ausbleibender Reparatur Mietzinsminderung berechnen und geltend machen (rent) oder Zahlung zurückhalten nur nach Rücksprache mit Rechtsberatung.
- Kontakt zu Beratungsstellen oder Anwalt suchen und gegebenenfalls das Bezirksgericht (court) anrufen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS – Gesetzestext Mietrechtsgesetz (MRG)
- JustizOnline – Formulare und Zustellung
- Justiz – Informationen zum Verfahren