Mieterunterlagen & Reparaturpflichten in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich sollten Sie genau wissen, welche Unterlagen bei verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen nötig sind und welche Reparatur- und Erhaltungspflichten gelten. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Dokumente Vermieter und Betreuungsstellen verlangen dürfen, wie Mieter ihre Rechte bei mangelhafter Instandhaltung nach MRG §3[1] durchsetzen können und welche Fristen und Nachweispflichten zu beachten sind. Sie erfahren praktische Schritte zum richtigen Dokumentieren von Schäden, zum richtigen Melden von Reparaturbedarf sowie zur möglichen Einschaltung von Behörden oder Gerichten. Der Text richtet sich an Mieter und Mietinteressierte in ganz Österreich, die schnelle, klare und handhabbare Informationen zu Unterlagen und Reparaturen suchen. Er enthält praktische Musterformulierungen und Hinweise zum Umgang mit Vermietern.

Grundlegende Unterlagen

Je nach Wohn- oder Betreuungsform werden ähnliche Basisunterlagen verlangt. Sammeln Sie Kopien und digitale Scans, damit Sie im Streitfall Beweise haben.

  • Unterschriebener Mietvertrag oder Betreuungsvertrag
  • Meldezettel und Ausweiskopie
  • Nachweis über Einkommen oder Zahlungskraft (Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide)
  • Ärztliche Bescheinigungen bei betreuten Wohnformen
  • Fotos und Dokumentation des Wohnungszustands beim Einzug
Gute Dokumentation erhöht die Chancen, Reparaturen durchzusetzen.

Reparatur- und Erhaltungspflichten

Nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) obliegt dem Vermieter in vielen Fällen die Pflicht, die Wohnung in brauchbarem Zustand zu erhalten und notwendige Reparaturen vorzunehmen. Das betrifft Heizung, Wasser, sanitäre Anlagen und die allgemeine Bewohnbarkeit.[1]

Antworten Sie auf rechtliche Schreiben innerhalb der Fristen, um Nachteile zu vermeiden.

Schritte beim Melden von Mängeln

So gehen Sie systematisch vor: Beschreiben Sie den Mangel schriftlich, senden Sie die Mängelanzeige per E-Mail und per Einschreiben oder Übergabe mit Empfangsbestätigung und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.

  • Schriftliche Mängelanzeige mit Datum und konkreter Beschreibung
  • Fotos, Videos und ggf. Kostenvoranschläge als Beweismittel
  • Fristsetzung zur Behebung (z. B. 14 Tage je nach Dringlichkeit)

Wenn Reparaturen ausbleiben

Reagiert der Vermieter nicht, dokumentieren Sie weiter und prüfen Sie die nächsten Schritte: Mietzinsminderung, Beauftragung einer Nachbesserung mit Kostenrückforderung oder gerichtliche Schritte vor dem zuständigen Bezirksgericht.[2]

Eine klare Fristsetzung und lückenlose Dokumentation sind oft entscheidend für den Erfolg.

FAQ

Welche Unterlagen brauche ich für betreutes Wohnen?
Meist werden Mietvertrag oder Betreuungsvertrag, ärztliche Bescheinigungen, Einkommensnachweise und der Meldezettel verlangt.
Wer ist für Reparaturen verantwortlich?
Grundsätzlich der Vermieter; nach MRG ist er für die Erhaltung der Wohnqualität und notwendige Reparaturen zuständig.[1]
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Schriftliche Mängelanzeige senden, Fristen setzen, Beweise sammeln und gegebenenfalls das Bezirksgericht einschalten.[2]

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und erstellen Sie eine Mängeldokumentation.
  2. Schicken Sie eine formelle Mängelanzeige an den Vermieter und fordern Sie Nachbesserung innerhalb einer klaren Frist.
  3. Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist und dokumentieren Sie den Verlauf.
  4. Wenn nötig, suchen Sie rechtliche Hilfe oder stellen Sie einen Antrag beim Bezirksgericht.[2]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Bezirksgericht und Verfahren
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.