Reparaturpflichten für Mieter in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu kennen, wer für Erhaltungs- und Reparaturarbeiten verantwortlich ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Dieser Text erklärt praxisnah, was unter Erhaltungspflichten nach dem MRG §3[1] fällt, wie Sie Mängel richtig dokumentieren, welche Fristen gelten und wann der Vermieter die Reparatur übernehmen muss. Sie erhalten konkrete Schritte zur Meldung von Schäden, Hinweise zu Kleinreparaturen und zum Vorgehen bei verzögerten Instandsetzungen. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte sachlich durchsetzen können, ohne unnötige Konflikte auszulösen. Alle Empfehlungen sind auf die österreichische Rechtslage zugeschnitten und für Nicht-Juristen verständlich formuliert. Lesen Sie weiter für praktische Musterformulierungen zur Mängelmeldung und Hinweise zur gerichtlichen Durchsetzung von Rechten. Am Ende finden Sie Links zu offiziellen Quellen und Hilfsstellen.

Was sind Erhaltungs- und Reparaturpflichten?

Erhaltungspflichten betreffen Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand bleibt. Dazu zählen etwa Heizung, Wasserleitungen, Elektrik und tragende Teile des Gebäudes. Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt viele dieser Pflichten und bestimmt, welche Aufgaben beim Vermieter liegen und welche unter Umständen dem Mieter übertragen werden können[1].

In den meisten Fällen ist die Grundversorgung Teil der Erhaltungspflicht.

Wer zahlt was?

  • Kleinreparaturen: Häufig werden kleine Instandsetzungen vertraglich dem Mieter zugewiesen, sofern eine klare Kostenobergrenze vereinbart ist.
  • Große Instandsetzungen: Bei wesentlichen Schäden und Erneuerungen trägt in der Regel der Vermieter die Kosten.
  • Vertragliche Regelungen: Der Mietvertrag kann Regelungen zu Kleinreparaturen und Meldepflichten enthalten, die beachtet werden müssen.
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Klauseln zu Kleinreparaturen und Höchstbeträgen.

Wie dokumentiere ich Mängel richtig?

Gute Dokumentation ist oft entscheidend: Datum, Beschreibung des Mangels, Fotos, und schriftliche Meldung an den Vermieter schaffen klare Beweise. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Antworten auf.

  • Fotos und Datum: Fotografieren Sie den Mangel sofort und speichern Sie Datum und Uhrzeit.
  • Schriftliche Meldung: Senden Sie eine genaue Mängelbeschreibung per E-Mail oder Einschreiben und behalten Sie Sendebestätigungen.
  • Fristen: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung und dokumentieren Sie diese Frist.
Reagieren Sie zeitgerecht auf Vermieteranfragen, um Ihre Rechte zu wahren.

Was tun bei Verzögerung oder Streit?

Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Reparatur verzögert, können Mieter angemessene Schritte setzen: Fristsetzung, Mietzinsminderung oder Beauftragung einer notwendigen Reparatur auf Kosten des Vermieters nach Ankündigung. Bei Unsicherheit oder höheren Streitigkeiten kann der Gang zum Bezirksgericht notwendig werden[2].

FAQ

Wer ist für Heizungsreparaturen zuständig?
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für die Erhaltung der Heizanlage; Ausnahmen können im Mietvertrag geregelt sein.
Darf der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?
Nein, der Vermieter benötigt einen berechtigten Grund und in der Regel eine vorherige Ankündigung zur Besichtigung oder Reparatur.
Kann ich die Miete mindern, wenn nicht repariert wird?
Ja, bei erheblichen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit kann eine Mietzinsminderung gerechtfertigt sein; rechtliche Beratung ist empfehlenswert.

Anleitung

  1. Beschreiben Sie den Mangel schriftlich und fügen Sie Fotos bei.
  2. Senden Sie die Mängelmeldung per E-Mail oder Einschreiben an den Vermieter.
  3. Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist (z. B. 14 Tage) zur Behebung.
  4. Wenn innerhalb der Frist nichts passiert, kündigen Sie an, dass Sie nach Fristablauf selbst Maßnahmen ergreifen oder die Miete mindern.
  5. Holen Sie rechtliche Beratung oder Beratung bei Mietervereinigungen, bevor Sie kostenpflichtige Schritte setzen.
  6. Wenn nötig, bereiten Sie eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht vor oder nutzen offizielle Formulare zur gerichtlichen Aufkündigung.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten in Konflikten.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Der Vermieter ist meist für grundlegende Erhaltungsarbeiten verantwortlich.
  • Kleinreparaturen können vertraglich dem Mieter übertragen werden.
  • Dokumentation und Fristsetzung sind entscheidend bei Streitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Gerichtliche Formulare
  3. [3] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.