Schlüsselübergabe & Zählerstände für Mieter in Österreich
Beim Einzug oder Auszug sind Schlüsselübergabe und Zählerstände zentrale Schritte für Mieter in Österreich. Richtiges Dokumentieren schützt vor späteren Forderungen, hilft bei Reparaturfragen nach MRG §3[1] und macht Fristen transparent. Dieser Leitfaden erklärt, welche Zählerstände Sie ablesen sollten, wie Sie ein Übergabeprotokoll erstellen und welche Fotos oder Belege sinnvoll sind. Ich beschreibe einfache Schritte zur Beweissicherung, Hinweise zur Kommunikation mit dem Vermieter und wie Sie Mängel korrekt melden. So behalten Mieter die Kontrolle über Kautionsthemen, Abrechnungen und mögliche Reparaturpflichten. Die Sprache ist bewusst praktisch und verständlich, damit Sie bei Schlüsselübergabe und Zählerablesung sicher und rechtssicher handeln können. Am Ende finden Sie FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und offizielle Hilfslinks.
Was bei der Schlüsselübergabe zu beachten ist
Die Übergabe sollte immer mit einem kurzen schriftlichen Protokoll erfolgen. Halten Sie Zustand, Anzahl der übergebenen Schlüssel und Besonderheiten schriftlich fest. Bitten Sie den Vermieter ebenfalls um Unterschrift und Datum.
- Übergabeprotokoll schriftlich dokumentieren und von beiden Parteien unterschreiben lassen.
- Fotos von vorhandenen Mängeln und von Zählerständen aufnehmen (Datum sichtbar).
- Kautionsbetrag und Vereinbarungen zur Rückgabe klären und notieren.
- Fristen für Mängelrüge und Rückgabe (z. B. Schlüsselrückgabe) beachten und dokumentieren.
Zählerstände erfassen
Lesen Sie bei Einzug und Auszug alle relevanten Zähler ab: Strom, Wasser, Gas und gegebenenfalls Heizkostenverteiler. Notieren Sie Zählernummer, Stand und Datum und machen Sie ein Foto als Beleg.
- Alle Zähler (Strom, Wasser, Gas, Heizkostenverteiler) fotografieren und Zählernummer notieren.
- Zählerstand mit Datum im Übergabeprotokoll eintragen.
- Die Ablesedaten dem Vermieter per E-Mail oder Brief bestätigen und Umtauschnachweis aufbewahren.
Checkliste beim Einzug
- Alle Schlüssel zählen und im Protokoll dokumentieren.
- Zählerstände fotografieren und schriftlich festhalten.
- Offene Mängel sofort melden und Frist zur Behebung vereinbaren.
- Fristen zur Mängelmeldung und zur Rückgabe beachten.
Wenn Reparaturen nötig sind, gilt nach dem Mietrechtsgesetz eine Pflicht zur Erhaltung und gegebenenfalls zur Reparatur; klären Sie, wer verantwortlich ist, und dokumentieren Sie die Kommunikation schriftlich.[1]
Rechte und Pflichten bei Schäden
Generell ist zwischen normalen Abnutzungen und Schäden zu unterscheiden. Kleinere Abnutzung ist oft der Mieter verantwortlich, für gröbere Mängel kann der Vermieter zuständig sein, besonders wenn sie die Wohnbarkeit betreffen. Benennen Sie Mängel konkret und fordern Sie eine Frist zur Behebung an.
- Mängel schriftlich melden und Frist zur Behebung setzen.
- Bei Gefahr (z. B. Heizungsausfall) sofort handeln und dokumentieren.
- Bei Unsicherheit Rechtsauskunft einholen oder die lokale Mietervertretung kontaktieren.
FAQ
- Wer trägt die Kosten für notwendige Reparaturen?
- Das hängt von Ursache und Art des Schadens ab; oft sind Vermieter für Mängel an der Substanz zuständig, Details regelt das MRG.[1]
- Was mache ich, wenn der Vermieter keinen Termin zur Schlüsselübergabe anbietet?
- Schlagen Sie ein Datum schriftlich vor und dokumentieren Sie Ihre Vorschläge per E-Mail oder Brief.
- Wie belege ich Zählerstände am besten?
- Machen Sie gut lesbare Fotos mit Datum und notieren Sie Zählernummern sowie Stände im Protokoll.
Anleitung
- Vereinbaren Sie einen Übergabetermin schriftlich mit Datum und Uhrzeit.
- Lesen und fotografieren Sie alle Zählerstände; notieren Sie Nummern und Datum.
- Erstellen Sie ein kurzes Übergabeprotokoll und lassen Sie es unterschreiben.
- Senden Sie eine Kopie des Protokolls und der Fotos per E-Mail an den Vermieter.
- Bewahren Sie alle Belege und die Kommunikation mindestens so lange wie gesetzlich empfohlen auf.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline - Formulare und e-Services