Schutz bei Krankheit & Schwangerschaft für Mieter Österreich
Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob sie bei längerer Krankheit oder während einer Schwangerschaft vor Kündigung geschützt sind. Dieser Text erklärt verständlich, welche gesetzlichen Schutzregeln und Pflichten gelten, welche Fristen wichtig sind und wie Mieter ihre Rechte durchsetzen können. Wir behandeln, wann Kündigungen unzulässig sein können, welche Pflichten Vermieter nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) haben und welche Unterlagen als Nachweis sinnvoll sind. Die Hinweise richten sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und zeigen praktische Schritte, etwa Dokumentation, Kommunikation mit dem Vermieter und gegebenenfalls gerichtliche Optionen. Am Ende finden Sie eine FAQ und eine kurze Anleitung, wie Sie vorgehen können.[1] Lesen Sie weiter für konkrete Tipps.
Wann gilt Kündigungsschutz?
Grundsätzlich können besondere Schutzbestimmungen greifen, wenn eine Kündigung wegen einer Krankheit oder einer Schwangerschaft erfolgt. In manchen Fällen ist eine Kündigung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder wegen Mutterschutzbestimmungen unzulässig. Entscheidend sind die Umstände, die Dauer der Erkrankung und ob die Kündigung in Verbindung mit dem Gesundheitszustand steht. Bei Zweifeln sollte man schnell reagieren, Fristen beachten und Belege sichern. Bei gerichtlichen Schritten ist oft ein Bezirksgericht zuständig und es empfiehlt sich frühzeitig Rechtsrat einzuholen.[2]
Rechte bei Krankheit oder Schwangerschaft
Mieter haben mehrere Schutz- und Informationsrechte; wichtig ist, welche Pflichten der Vermieter erfüllt:
- Der Vermieter muss notwendige Reparaturen und die Wohnbarkeit sicherstellen (repair).
- Mieter sollten Nachweise sammeln: Arztberichte, Krankmeldung und Fotos als evidence.
- Formale Mitteilungen an den Vermieter sollten dokumentiert und, wenn möglich, als form zugestellt werden.
- Bei Fragen nutzen Sie Beratungsstellen oder kontaktieren (contact) Rechtsberatung für Mieter.
Wichtig ist, dass Krankheitszeiten allein nicht automatisch Kündigungsschutz garantieren; Vieles hängt vom Einzelfall ab. Dokumentieren Sie Termine, Mitteilungen und etwaige Verschlechterungen der Wohnsituation.
Anleitung: Was Sie tun können
Wenn Sie befürchten, dass eine Kündigung mit Krankheit oder Schwangerschaft zusammenhängt, folgen Sie diesen Schritten:
- Sammeln Sie medizinische Nachweise und Dokumente (evidence), etwa Arztbriefe und Krankmeldungen.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich und übergeben Sie relevante Unterlagen als form.
- Melden Sie notwendige Reparaturen umgehend, damit keine Verschlechterung der Wohnqualität entsteht (repair).
- Kontaktieren Sie Mieterberatung oder eine Rechtsstelle für eine Ersteinschätzung (contact).
- Wenn nötig, bereiten Sie schriftliche Unterlagen für ein Verfahren vor (court).
Häufige Fragen
- Gilt Kündigungsschutz automatisch bei Krankheit?
- Nein. Krankheit allein garantiert keinen automatischen Schutz; es kommt auf den Zusammenhang mit der Kündigung und die Dauer an. Dokumentation hilft.
- Schützt eine Schwangerschaft immer vor Kündigung?
- Schwangere Mieterinnen haben besonderen Schutz nach arbeits- und sozialrechtlichen Regeln; im Mietrecht kommt es auf den Einzelfall an und auf mögliche Diskriminierung.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter kündigt?
- Prüfen Sie die Kündigung, sammeln Sie Belege, informieren Sie Beratung und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (evidence): Arztberichte, Krankmeldungen, Schriftverkehr.
- Senden Sie eine formelle Mitteilung an den Vermieter und behalten Sie einen Nachweis (form).
- Kontaktieren Sie eine Mieterberatung oder Rechtsstelle für eine Ersteinschätzung (contact).
- Wenn notwendig, bereiten Sie Unterlagen für die Einleitung gerichtlicher Schritte vor (court).
- Prüfen Sie Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung mit dem Vermieter, bevor ein Verfahren beginnt (approved).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen zu Verfahren
- [3] JustizOnline - Formulare und elektronische Zustellung