Wer zahlt bei Mietverlängerung oder Kündigung in Österreich
Als Mieter in Österreich stehen Sie oft vor Fragen: Wer übernimmt Kosten, wenn ein Mietvertrag verlängert oder beendet wird? Das betrifft sowohl laufende Reparaturen als auch einmalige Kosten bei Auszug. In diesem Text erkläre ich in klarem, zugänglichem Stil, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, wie das Mietrechtsgesetz (MRG) zu Reparaturen greift und welche Fristen und Nachweise wichtig sind. Sie erhalten praktische Schritte für die Kommunikation mit der Hausverwaltung, Hinweise zur Beweissicherung und Informationen, wann rechtliche Schritte sinnvoll sein können. Ich erkläre auch, wie Sie Kaution, mögliche Abzüge und die Pflicht zur Erhaltung der Wohnung prüfen können sowie wann eine Mietzinsminderung in Betracht kommt.
Wer haftet bei Verlängerung oder Beendigung des Mietverhältnisses?
Bei Verlängerung oder Beendigung sind zwei Themen entscheidend: Erhaltungspflicht während der Mietdauer und Kosten beim Auszug. Das MRG regelt, dass Vermieter grundsätzlich für die Erhaltung der Wohnung sorgen müssen, soweit es sich nicht um Kleinstreparaturen durch den Mieter handelt[1]. Bei Beendigung ist zu klären, ob Kosten für Renovierung oder Schadensbeseitigung vom Mieter zu tragen sind oder als normale Abnützung gelten.
Typische Kostenaufteilung
- Vermieter: größere Reparaturen der Heiz-, Wasser- und Elektroanlagen sowie strukturelle Schäden.
- Mieter: Kosten für verursachte Beschädigungen, die über normale Abnutzung hinausgehen.
- Fristen: Kündigungsfristen und Termine für Übergaben müssen eingehalten werden.
- Schlüssel und Zugang: Rückgabe der Schlüssel und abgestimmte Übergabeprotokolle sind wichtig.
Wenn unklar ist, ob ein Schaden zur normalen Abnützung gehört, empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll und schriftliche Kommunikation. Bewahren Sie Rechnungen und Fotos auf, damit Forderungen transparent nachgewiesen werden können.
Reparaturen während der Mietzeit (MRG §3)
Die Erhaltungspflicht des Vermieters betrifft die grundlegende Bewohnbarkeit: Heizung, Wasser, Elektrik und tragende Teile. Kleinreparaturen, die im üblichen Gebrauch anfallen, können im Mietvertrag dem Mieter zugewiesen werden — solche Klauseln sind jedoch nur bis zu einer gesetzlich üblichen Grenze zulässig. Prüfen Sie Ihren Vertrag und verweisen Sie gegebenenfalls auf das MRG[1].
Was tun bei Streit oder unklaren Forderungen?
Gehen Sie in folgenden Schritten vor: Erstens, sprechen Sie schriftlich mit dem Vermieter und fordern Sie Fristen oder Kostenerklärungen an. Zweitens, sammeln Sie Belege (Fotos, Rechnungen, Gutachten). Drittens, wenn keine Einigung möglich ist, kann der Weg zum Bezirksgericht und gegebenenfalls zu einer Schlichtungsstelle führen. Formulare und gerichtliche Aufkündigungen laufen über die offiziellen Portale[2].
FAQ
- Wer zahlt für Reparaturen an der Heizung?
- In der Regel der Vermieter, es sei denn, der Schaden wurde vom Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Kann der Vermieter die Kaution für normale Abnutzung behalten?
- Nein. Für normale Abnutzung dürfen keine Abzüge gemacht werden; nur für Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen.
- Welche Fristen gelten bei Kündigung und Übergabe?
- Kündigungsfristen stehen im Mietvertrag oder im MRG; die Übergabe sollte protokolliert und terminiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Anleitung
- Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos und Datum und senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter.
- Sammeln Sie Belege: Rechnungen, E-Mails und Übergabeprotokolle als Nachweis.
- Führen Sie eine fristgerechte Kommunikation; falls nötig, nutzen Sie offizielle Formulare über JustizOnline oder suchen Sie rechtliche Beratung.
- Bei festgefahrenen Fällen: Einreichen einer Klage beim Bezirksgericht oder Einschalten von Schlichtungsstellen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS: Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz: Informationen zu Gerichten und Verfahren
- [3] JustizOnline: Elektronische Formulare und Einreichungen