Wer zahlt Reparaturen? Mieterrechte in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich fragen Sie sich oft: Wer trägt die Kosten für Reparaturen, welche Pflichten ergeben sich aus dem MRG §3 und wie lassen sich notwendige Instandsetzungen durchsetzen? Dieser Ratgeber erklärt in klarer Sprache, wann der Vermieter für Erhaltung und größere Reparaturen verantwortlich ist, welche Kleinreparaturen typischerweise dem Mieter obliegen und welche Beweissicherung wichtig ist. Sie erhalten Schritte zur Kommunikation mit dem Vermieter, Hinweise zu Fristen und wie Sie bei fehlender Umsetzung rechtliche Schritte prüfen können. Ziel ist, Ihnen praktische Handlungsschritte und Informationsquellen an die Hand zu geben, damit Sie Ihre Rechte in Mietangelegenheiten in Österreich sicherer wahrnehmen können.

Wer zahlt für Reparaturen?

Grundsätzlich regelt das Mietrechtsgesetz (MRG) die Erhaltungspflichten; wichtige Bestimmungen finden sich in §3 MRG [1]. In der Praxis gilt: Vermieter zahlen für die Instandhaltung der Substanz und für Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigen. Mieter tragen oft kleinere, vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen.

  • Vermieter: Sanierung tragender Wände, Heizanlagen, große Rohrbrüche und bauliche Mängel.
  • Vermieter: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnbarkeit nach Wasserschäden oder Schimmel, wenn die Ursache nicht beim Mieter liegt.
  • Mieter: Kleinreparaturen, die im Mietvertrag klar geregelt sind (z. B. Dichtungen, Glühbirnen), soweit zulässig.
Instandhaltungspflichten unterscheiden sich zwischen großen Substanzmaßnahmen und kleineren Routinearbeiten.

Kleinreparaturen und Vereinbarungen

Kleinreparaturklauseln sind in vielen Verträgen zu finden, dürfen aber nicht missbräuchlich hohe Kosten auf den Mieter verlagern. Achten Sie auf Höchstbeträge pro Reparatur und auf jährliche Obergrenzen im Vertrag. Fehlt eine gültige Vereinbarung, bleibt die Pflicht bei größeren Mängeln beim Vermieter.

  • Prüfen Sie den Mietvertrag auf konkrete Formulierungen und Höchstgrenzen für Kleinreparaturen.
  • Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos, Datum und ggf. Zeugen.
Bewahren Sie Fotos und E-Mails als Beweismittel auf, sobald ein Mangel auftritt.

Dokumentation und Beweise

Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen, Ansprüche durchzusetzen. Notieren Sie Zeitpunkte, Kommunikation mit dem Vermieter und Kostenangebote von Handwerkern. Bitten Sie um schriftliche Bestätigungen oder Fristsetzungen, wenn Reparaturen nicht zeitnah erfolgen.

  • Fotos vor und nach Reparaturen, schriftliche Kostenvoranschläge und E-Mail-Verkehr sichern Ihre Position.
  • Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung und dokumentieren Sie diese Frist.
Detaillierte Dokumentation erleichtert eine spätere Durchsetzung vor Gericht oder Mediation.

Widerspruch, Mietminderung und rechtliche Schritte

Wenn der Vermieter trotz Fristsetzung nicht handelt, können Sie eine Mietminderung prüfen oder rechtliche Schritte einleiten. Für gerichtliche Schritte sind in der Regel die Bezirksgerichte zuständig; Verfahrenshinweise und Formulare finden Sie online [2]. Vor einer Klage empfiehlt sich ein juristischer Beratungsgespräch oder eine Mediation.

  • Mietminderung: Nur bei erheblichen Eingriffen in die Gebrauchstauglichkeit und nach Dokumentation anwendbar.
  • Gerichtliche Schritte: Klagen beim zuständigen Bezirksgericht, danach Berufung möglich.
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst riskieren Sie den Verlust von Rechten.

FAQ

Wer muss die Kosten für einen kaputten Heizkessel tragen?
Der Vermieter trägt in der Regel die Kosten für den Austausch oder die größere Reparatur der Heizanlage, da dies zur Substanz gehört.
Können Vermieter alle Reparaturen pauschal an den Mieter übertragen?
Nein, pauschale Übertragungen größerer Instandhaltungen sind unzulässig; Kleinreparaturen sind nur mit klaren vertraglichen Grenzen möglich.
Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Sie sollten Fristen schriftlich setzen, dokumentieren und ggf. Mietminderung, Vermittlung oder gerichtliche Schritte prüfen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Mangel sofort mit Fotos und Datum.
  2. Setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung.
  3. Kontaktieren Sie den Vermieter und halten Sie alle Antworten schriftlich fest.
  4. Prüfen Sie nach Fristablauf Mietminderung oder rechtliche Schritte und holen Sie Beratung ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline – Gerichtliche Formulare und Hinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.