Zerbrochene Scheibe: Wer zahlt als Mieter in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich kann eine zerbrochene Scheibe plötzlich auftauchen und Fragen zur Haftung und zu den Reparaturkosten aufwerfen. Oft hängt die Antwort von Ursache und Vertragsvereinbarungen ab: War es Verschulden des Mieters, ein Unfall, Vandalismus oder ein Bauschaden? Dieser Artikel erklärt verständlich, wann Mieter selbst zahlen müssen, welche Pflichten Vermieter nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) haben und wie Sie Schäden melden, Beweise sichern und Ansprüche gegenüber Versicherungen oder dem Vermieter geltend machen. Wir geben konkrete Schritte zur schnellen Reparatur, Tipps zur Dokumentation und Hinweise zu Fristen und möglichen Kostenübernahmen in Österreich.

Was gilt bei zerbrochener Scheibe?

Grundsätzlich entscheidet die Schadensursache über die Haftung: Verursacht der Mieter den Schaden, ist er in der Regel ersatzpflichtig; bei altersbedingtem Verschleiß, konstruktiven Mängeln oder fehlender Instandhaltung kann der Vermieter zuständig sein. Für Pflichten des Vermieters siehe Mietrechtsgesetz §3.[1] Bei Streitigkeiten über Kosten oder Verantwortung ist oft das Bezirksgericht der erste Ansprechpartner.[2]

In vielen Fällen entscheidet die Schadensursache über die Haftung.

Wenn der Mieter schuld ist

  • Reparaturkosten übernehmen und Quittungen aufbewahren.
  • Haftpflichtversicherung rasch informieren, da sie Kosten übernehmen kann.
  • Schaden fotografieren, Uhrzeit notieren und Zeugen benennen.
Bewahren Sie Fotos, Datumsangaben und Zeugeninformationen auf.

Wenn der Vermieter zuständig ist

  • Vermieter zur Reparatur auffordern; Instandhaltungspflicht kann greifen.
  • Dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen.
  • Bei Kostenübernahme Ansprüche und Belege klären.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn ein Stein die Scheibe zerbricht?
Wenn ein Fremdschaden (z. B. Steinwurf, Vandalismus) vorliegt, kann die Haftpflicht des Verursachers oder die Gebäudeversicherung einspringen; sonst trägt meist der Verursacher die Kosten.
Was muss ich sofort tun, wenn die Scheibe zerbricht?
Fotografieren, Schaden sichern, Vermieter informieren und bei Fremdverschulden Anzeige in Erwägung ziehen.
Welche Fristen gelten für Reparaturen?
Dringende Reparaturen sollten rasch erfolgen; für reguläre Instandsetzung ist eine angemessene Frist zu setzen und notfalls rechtlich durchsetzbar.[3]

Anleitung

  1. Schaden sofort fotografieren und schriftlich dokumentieren.
  2. Vermieter schriftlich (E-Mail oder Einschreiben) über den Schaden informieren.
  3. Kurze Frist für eine provisorische und anschließende endgültige Reparatur setzen.
  4. Belege sammeln und Ansprüche gegenüber Versicherung oder Verursacher prüfen.

Wichtige Punkte

  • Dokumentation erhöht die Chancen auf Kostenerstattung.
  • Schnelle Meldung an Vermieter und Versicherung ist entscheidend.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz - Bezirksgerichte und Verfahren
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.