Abnahmeprotokoll beim Auszug - Mieter in Österreich
Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug (Protokoll, Schlüssel, Zähler)
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veröffentlicht 10. September 2025
Ein Abnahmeprotokoll beim Auszug dokumentiert den Zustand der Wohnung und schützt Mieter und Vermieter bei der Rückgabe. In Österreich hilft ein sorgfältiges Protokoll, Streit über Schäden, Reinigung oder Kaution zu vermeiden.[1] Notieren Sie Mängel, machen Sie Fotos und halten Sie Zählerstände fest, damit Sie später Beweise haben. Viele Konflikte lassen sich durch klare Fristen und schriftliche Belege lösen; informieren Sie sich frühzeitig über Übergabetermine und Ihre Pflichten als Mieter. Dieser Leitfaden erklärt praktische Schritte, typische Fallstricke und wann Sie ein Protokoll verlangen oder nachbessern lassen sollten, damit die Wohnungsübergabe fair und rechtskonform verläuft. Am Ende finden Sie FAQs, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Hinweise, welche Dokumente Sie bereithalten sollten.
Was gehört ins Abnahmeprotokoll?
- Detaillierte Zustandsbeschreibung aller Räume und Oberflächen.
- Fotos von Schäden, Abnutzung und besonderen Mängeln.
- Ablesung aller Zählerstände (Strom, Gas, Wasser).
- Notiz zu Kautionsfragen und möglichen Abzügen.
- Unterschriften von Übergabeparteien und Datum.
- Übergabe-Status der Schlüssel und Schlüsselanzahl.
Detaillierte Fotos helfen bei späteren Streitfragen.
Wer trägt welche Kosten?
Grundregel: Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, können Kostenpflichten für den Mieter nach sich ziehen; für normale Gebrauchsspuren ist in der Regel der Vermieter nicht ersatzpflichtig. Klären Sie im Protokoll, welche Mängel bereits im Einzugszustand vorhanden waren und welche neu sind.
- Reparaturen bei Beschädigungen, die der Mieter verursacht hat, können abgezogen werden.
- Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen: prüfen Sie den Mietvertrag auf Regelungen.
- Bei Unklarheiten: Dokumentation beilegen und Einigung schriftlich festhalten.
Reinigen Sie die Wohnung gründlich vor der Übergabe.
Checkliste für Mieter vor der Übergabe
- Termin für die Wohnungsübergabe mit Vermieter oder Vertreter vereinbaren.
- Fotos und Zählerstände aufnehmen und schriftlich festhalten.
- Offene Reparaturen erledigen oder dokumentieren, wer sie übernimmt.
- Quittungen für durchgeführte Arbeiten und Rechnungen bereithalten.
- Alle Schlüssel zählen und Übergabe im Protokoll vermerken.
FAQ
- Muss der Vermieter ein Abnahmeprotokoll erstellen?
- Nein, ein gesetzlicher Zwang besteht nicht immer, aber Mieter sollten auf ein schriftliches Protokoll bestehen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Was passiert, wenn sich Mängel erst nach der Übergabe zeigen?
- Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich und sammeln Sie Beweise; rechtzeitiges Melden ist wichtig, um Ansprüche durchzusetzen.
- Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen und Formulare?
- Gesetzestexte wie das Mietrechtsgesetz und gerichtliche Formulare finden Sie auf den offiziellen Seiten von RIS und JustizOnline.[2]
Anleitung
- Termin vereinbaren: Kontaktieren Sie den Vermieter rechtzeitig und bestätigen Sie Datum und Uhrzeit schriftlich.
- Vorbereiten: Fotografieren Sie jeden Raum, notieren Sie Mängel und lesen Sie Zähler ab.
- Protokoll erstellen: Führen Sie ein schriftliches Protokoll mit Unterschriften beider Parteien.
- Schlüsselübergabe: Zählen Sie alle Schlüssel und vermerken Sie die Anzahl im Protokoll.
- Nachbereitung: Bewahren Sie Kopien auf und kontaktieren Sie eine Beratungsstelle bei Streit.
Hilfe und Unterstützung
- Hotline und Infos für Mieter (Justiz)
- RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
- JustizOnline - gerichtliche Formulare