Übernahmsprotokoll mit Fotos: Mieterrechte in Österreich

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug (Protokoll, Schlüssel, Zähler) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Bei der Wohnungsübernahme in Österreich kann ein Übernahmsprotokoll mit Fotos schnell zum Streitpunkt werden. Als Mieter sollten Sie wissen, wie Fotos als Beweismittel wirken, welche Angaben im Protokoll relevant sind und welche Fristen für Widerspruch oder Ergänzungen gelten. Dieser Text erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Fotos richtig dokumentieren, welche Formulierungen Sie beachten sollten und wann Sie schriftlich widersprechen oder die Hilfe von Schlichtungsstellen bzw. Gerichten in Anspruch nehmen können. Wir geben konkrete Handlungsschritte für die Beweissicherung, Hinweise zur Kommunikation mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter und zeigen, welche offiziellen Quellen gelten, damit Mieter in Österreich Transparenz und Rechte während Einzug oder Auszug behalten.

Warum Fotos im Übernahmsprotokoll wichtig sind

Fotos halten den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übernahme fest und helfen, spätere Streitigkeiten über Schäden oder Abnutzung zu klären. Als Beweismittel sind sie besonders nützlich, wenn Datum, Uhrzeit und Kontext dokumentiert sind. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG) und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch für Bestandverträge.[1]

Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen in Streitfällen.

Wie Sie Fotos richtig dokumentieren

Beachten Sie beim Fotografieren folgende Praxisregeln, damit Bilder als Beweis dienen können:

  • Fotos mit Datum, Uhrzeit und kurzer Beschriftung sichern.
  • Weitwinkelaufnahmen für den Raum, Detailaufnahmen für Schäden.
  • Vergleichsfotos vor und nach dem Einzug oder bei Schlüsselübergabe anfertigen.
  • Originaldateien sichern und Backups erstellen, keine unbearbeiteten Kopien löschen.
  • Fotos im Protokoll referenzieren und die entsprechenden Protokollseiten mit Nummern versehen.
In den meisten Fällen gelten Fotos als ergänzende, kein alleiniges, Beweismittel.

Was tun bei Unstimmigkeiten im Protokoll

Wenn Einträge fehlen, falsch sind oder Fotos einseitig erscheinen, reagieren Sie zügig: prüfen Sie das Protokoll, ergänzen Sie fehlende Punkte schriftlich und machen Sie Widersprüche deutlich. Oft gibt es Fristen für Ergänzungen oder Beanstandungen, daher ist schnelles Handeln wichtig.

  • Fristen beachten und binnen der angegebenen Tage Ergänzungen einreichen.
  • Schriftlichen Widerspruch formulieren und eine Kopie der Fotos anhängen.
  • Zeugen oder ergänzende Beweise benennen, falls vorhanden.
  • Alle Kommunikation dokumentieren und Belege aufbewahren.
Reagieren Sie innerhalb der Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

FAQ

Kann der Vermieter Fotos ohne mein Einverständnis machen?
Fotos vom Wohnungszustand bei Übergabe sind üblich; bei Fotos, die Persönlichkeitsrechte betreffen, gelten Datenschutzregeln und Privatsphäre ist zu respektieren.
Wie lange habe ich Zeit, um ein Protokoll zu ergänzen oder zu widersprechen?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist für alle Fälle; oft sind kurze Fristen üblich. Bei Unsicherheit sollten Mieter schnell schriftlich widersprechen und Fristen notieren.[2]
Brauche ich ein Gericht, um ungerechte Protokolle anzufechten?
Zunächst sollten Sie schriftlich widersprechen und Beweise sammeln; wenn keine Einigung möglich ist, sind Bezirksgerichte oder Schlichtungsstellen die nächste Stufe.

Anleitung

  1. Fotos machen: Raumaufnahmen und Detailfotos mit Datum und Kontext aufnehmen.
  2. Protokoll prüfen: Alle Einträge lesen und Unstimmigkeiten markieren.
  3. Widerspruch schreiben: Schriftlich begründen, Fotos beifügen und Empfang bestätigen lassen.
  4. Beweise sammeln: Zeugen, Reparaturrechnungen und Nachrichten sichern.
  5. Weitere Schritte: Falls nötig, gerichtliche Schritte prüfen oder Schlichtungsstellen kontaktieren.

Wesentliche Hinweise

  • Fotos und Protokoll zusammen ablegen und sichern.
  • Fristen notieren und rechtzeitig handeln.
  • Alle Einreichungen schriftlich dokumentieren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS (Mietrechtsgesetz und ABGB)
  2. [2] Justiz.gv.at (Gerichtliche Instanzen und Verfahren)
  3. [3] JustizOnline (Formulare und e‑Services)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.